Für Amtsgerichte 

Angebot: Verfahrensbeistandschaften und Umgangspflegschaften

Im Rahmen meiner Tätigkeit übernehme ich mit hoher fachlicher Kompetenz und Einfühlungsvermögen folgende Aufgaben:

  • Verfahrensbeistandschaften gemäß § 158 FamFG, insbesondere zur Wahrung der Interessen des Kindes in familiiengerichtlichen Verfahren,
  • Umgangspflegschaften gemäß § 1684 Abs. 3 BGB, zur Durchführung und Sicherstellung gerichtlich angeordneter Umgangskontakte.

Meine Arbeitsweise zeichnet sich durch Neutralität, Zuverlässigkeit und eine kindzentrierte Haltung aus. Ich verfüge über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen, praktische Erfahrung sowie ein gutes Gespür für die sensiblen Belange aller Beteiligten.

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